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Räumlichkeiten einer Apotheke

Anforderungen


Gemäß der Apothekenbetriebsordnung werden u. a. folgende wesentlichen Anforderungen an die Apothekenräume gestellt:

  1. Trennung von anderweitig gewerblich oder beruflich genutzten Räumen durch Wände und Türen,

  2. Ausreichende Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung,

  3. Raumeinheit: Jeder Raum muss erreichbar sein, ohne dass die Apotheke verlassen werden muss (Ausnahme: u. a. Räume, in denen Tätigkeiten für die Heimversorgung erledigt werden),

  4. Die Grundfläche muss mindestens 110 m² betragen,

Eine Apotheke muss mindestens aus den folgenden Räumlichkeiten bestehen:

  1. Offizin, die einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben muss und eine vertrauliche Beratung ermöglichen muss; Offizin sollte barrierefrei erreichbar sein,

  2. Labor (inkl. Absaugvorrichtung),

  3. Für die Herstellung von Arzneimitteln muss ein separater Arbeitsplatz vorhanden sein, der von mindestens drei Seiten raumhoch von anderen Bereichen der Apotheke abgetrennt ist (Ausnahme: Der Arbeitsplatz befindet sich in einem Betriebsraum, der ausschließlich dafür genutzt wird). Für die Herstellung von Drogen und Drogenmischungen wird ein separater Arbeitsplatz benötigt,

  4. Nachtdienstzimmer,

  5. Ausreichende Lagerflächen (max. Temperatur < 25° C).

W_27-1 Räumlichkeiten Anforderungen an die Räumlichkeiten einer Apotheke mb_sb_2022 (St+5)

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